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Evaluation in der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung


Evaluation dient dazu, den Nutzen der Hilfe für die Hilfesuchenden zu überprüfen. Das Evaluationsergebnis bezieht sich also auf die Wirkung der Leistung. Es wird untersucht, wie erfolgreich die Hilfe für die Hilfesuchenden/Betreuten ist oder war.

Bereits während des Hilfeprozesses gibt es verschiedene Instrumente, die der Evaluation der Maßnahme dienen. An erster Stelle ist hier die Hilfeplanung nach §36 SGB VIII zu nennen. Sie ist das wichtigste Instrument zur Bewertung des Hilfeverlaufes.

Des Weiteren dienen die bei uns regelmäßig geführten Fallgespräche zwischen Fachkraft und pädagogischer Leitung der kontinuierlichen Evaluation der Maßnahme. Auch die externe Supervision als Element der Innensteuerung ist ein Instrument der Evaluation.

Sie dient ebenfalls der Qualitätsverbesserung während des Hilfeprozesses. Darüber hinaus werden in Fachteam-Treffen Maßnahmen beraten und evaluiert.

Am Ende des Hilfeprozesses findet dann eine ausführliche Evaluation der Maßnahme statt. Befragt werden dazu die Hilfeempfänger bzw. die Betreuten (Familie, Kind, Jugendliche/r und/oder junge/r Volljährige/r), der/die zuständige Sozialarbeiter/in des zuständigen Jugendamtes, die Fachkraft des Trägers und die zuständige Pädagogische Leitung des Trägers.

Darüber hinaus finden jährlich Evaluationsgespräche mit dem Jugendamt statt.