
Allgemeine Informationen
Die von uns angebotenen ambulanten Hilfen zur Erziehung werden nach §27, auch in Verbindung mit §29, §30, §31, §35, §35a SGB VIII gewährt. Sie realisieren eine individuelle, dem Bedarf entsprechende Hilfe, die flexibel den Entwicklungen der Betreuten angepasst wird (§ 27, 2 SGB VIII). Alle Hilfen werden in der Lebenswelt der Hilfeempfänger durchgeführt und beziehen das engere soziale Umfeld und dazugehörige Ressourcen mit ein.
Dabei geht es immer um die Schaffung eines passenden Betreuungsarrangements für den Einzelfall, wobei den Betreuten bzw. der Familie immer nur die Hilfe angeboten wird, die sie am besten dazu in die Lage versetzt, ohne unsere Begleitung und Unterstützung zu leben.
Außerdem bieten wir Leistungen an nach §18 Abs.3: Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts (Betreuter oder beschützter Umgang), sowie nach § 27, Abs. 3: Aufsuchende Familientherapie.
Wir bieten in Berlin die Leistungen »FiF-Familie im Feld« nach § 31 SGB VIII sowie in Berlin und Barnim »KiC-Krisenintervention und Clearing« nach § 31 SGB VIII an. Darüber hinaus führen wir die Leistung »Familienrat« nach § 27, 2 SGB VIII durch.
Die Zielgruppe
Die von uns angebotenen Leistungen bestehen aus unterschiedlichen ambulanten Hilfen zur Erziehung, die wir prinzipiell als gleichwertig betrachten. Sie sind zeitlich befristete, sozialpädagogische Hilfeformen, die für den Einzelfall an die Bedarfs- und Problemlage eines bestimmten Betreuten oder einer bestimmten Familie angepasst werden. Folgende ambulante Leistungen bieten wir in Berlin und Brandenburg an:
Die geeignete und notwendige Hilfe wird im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII zielgenau ermittelt. Im Bedarfsfall können auch mehrere Hilfen gleichzeitig geleistet werden bzw. auf einander aufbauen. Hier spielt die Entwicklung des individuellen Hilfebedarfs immer die wichtigste Rolle. In der Regel reduziert sich der Betreuungsumfang im Verlaufe einer Maßnahme. Die Dauer der Hilfe richtet sich im Einzelfall nach dem in der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII von allen Beteiligten getroffenen Vereinbarungen. Am Ende einer ambulanten Hilfe findet jeweils eine Evaluation statt.
Bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung gehen wir davon aus, dass eine besonders dichte Kommunikation und Rückkoppelung zwischen dem zuständigen Jugendamt, den Hilfeempfängern und dem Träger notwendig ist. Auf diese Weise wird einerseits eine optimale pädagogische Betreuung des jeweiligen Einzelfalles gewährleistet und andererseits kann der Kostenträger seine Mittel effizient einsetzen.
Die Konzepte
Wenn Sie Interesse an einem unserer ausführlichen Einzelkonzepte zu den Hilfen nach § 27,3, § 29, § 30, § 31 und § 35 sowie zu § 18 Abs. 3 (Begleiteter Umgang) haben, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie den e-Mail-Kontakt Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .
Die Fachleistungsstunden für Berlin und Brandenburg können auf Wunsch zugesandt werden. Im Land Berlin sind für uns die Leistungsbeschreibungen der Senatsverwaltung, in Brandenburg die Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Landkreises als Standard verpflichtend.
Die Mitarbeiter/innen
Die vom Träger angebotenen ambulanten Hilfen zur Erziehung werden durch ein Team von Fachkräften mit mehrjähriger fachspezifischer Berufserfahrung durchgeführt.
An die sozialpädagogischen Fachkräfte werden hohe Anforderungen gestellt. Sie müssen in der Lage sein, die Betreuten auch über sehr problematische und belastende Phasen ihrer Entwicklung hinweg zu begleiten. Entscheidend ist auch die innere Haltung der Betreuerinnen und Betreuer, die Hilfeempfänger so anzunehmen, wie sie sind und mit ihnen eine Ebene zu entwickeln, auf der eine tragfähige Arbeitsbeziehung möglich ist.
Darüber hinaus erfordert ihre Arbeit ein überdurchschnittliches Maß an Rollenflexibilität, Kreativität und Spontaneität und entsprechende Fachkenntnisse z.B. über systemische Zusammenhänge und sozialpädagogische Interventionsmöglichkeiten. Alltagsorientierung ist dabei für die Arbeit in den ambulanten Hilfen vorrangig.
Die Fachkräfte werden fachlich begleitet und koordiniert von pädagogischen Leitungskräften/Koordinatoren und treffen sich regelmäßig im Fachteam zum fachlichen Austausch. Sie werden regelmäßig durch externe Supervisoren beraten. Interne und externe Fortbildungen zu rechtlichen, sozialpädagogischen und psychologischen Aspekten der Arbeit sind selbstverständlich.
Die verwaltungstechnischen und organisatorischen Arbeiten werden anteilig von den Koordinatoren und Verwaltungskräften des Trägers wahrgenommen. Zudem sind die Fachkräfte auch, insbesondere über den Qualitätskreis, an der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des Trägers beteiligt.
Ambulante Hilfen zur Erziehung | Freie Kapazitäten
Wir informieren Sie gerne über freie Kapazitäten:
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